Wegen Wappenschutz: Basler Bebbi bald im Gefängnis?
1. April 2024 | Von André Auderset
Nach der Schweizer Eishockey-Nati geht es nun auch einigen Basler Stammcliquen an den Kragen respektive an den traditionellen Namen. Das Markenschutzgesetz verbiete nämlich nicht nur die Verwendung des nationalen Wappens und der Bezeichnung «Schweizer» – auch kantonale Hoheitsbezeichnungen wie «Basler …» sind geschützt. Ebenfalls verboten wäre der Baslerstab auf der Fasnachtsplakette.


