Wegen Wappenschutz: Basler Bebbi bald im Gefängnis?

1. April 2024 | Von | Kategorie: Nachrichten

Nach der Schweizer Eishockey-Nati geht es nun auch einigen Basler Stammcliquen an den Kragen respektive an den traditionellen Namen. Das Markenschutzgesetz verbiete nämlich nicht nur die Verwendung des nationalen Wappens und der Bezeichnung «Schweizer» – auch kantonale Hoheitsbezeichnungen wie «Basler …»  sind geschützt. Ebenfalls verboten wäre der Baslerstab auf der Fasnachtsplakette.

Erstaunt nahm man im «Blick» oder «20 Minuten» die folgende Schlagzeile wahr.

Seldwyla in Berner Amtsstuben? Ja und Nein. Tatsächlich steht im Schweizer Wappenschutzgesetz:

Art. 8 Abs. 1
Das Schweizerwappen, die Wappen der Kantone, Bezirke, Kreise und Gemeinden, die charakteristischen Bestandteile der Kantonswappen im Zusammenhang mit einem Wappenschild sowie mit ihnen verwechselbare Zeichen dürfen nur von dem Gemeinwesen, zu dem sie gehören, gebraucht werden.

Es geht also nicht nur um das nationale Hoheitszeichen, sondern auch um alle kantonalen,  und geschützt sind nicht nur die Wappen selbst, sondern auch die Verwendung der Bezeichnungen wie «Schweizer» oder «Basler»:

Art. 9 Abs. 1
Amtliche Bezeichnungen und mit ihnen verwechselbare Ausdrücke dürfen für sich allein nur von dem Gemeinwesen, zu dem sie gehören, verwendet werden.

Und hier kommt nun die Fasnacht ins Spiel, respektive deren Hauptakteure, die Stammcliquen. Die heissen ja nicht selten «Basler …», was künftig vom eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) nicht mehr geduldet wird, wie IGE-Sprecherin Karin Wider-Sinn bestätigte: «Ausnahmen wären nur möglich, wenn eine Ausnahmegenehmigung beantragt worden wäre. Uns sind keine Fasnachtsgruppierungen bekannt, welche dies getan hätten.» Und jetzt ist die entsprechende Frist abgelaufen.

Die Hoffnung, dass man fasnächtlicherseits unter dem Radar der gestrengen Bundesbehörde bleibt, war vergebends. Drei Tage nach den «drey scheenschte Dääg» erhielten etwa die Basler Bebbi (BBB) ein IGE-Schreiben mit der Aufforderung, den Namen innert Monatsfrist wappenrechtskonform zu ändern. BBB-Präsident Tim Sommer ist entsetzt: «Unser Name besteht seit 1930 und nie erregten wir Anstoss – also zumindest nicht mit dem Namen.» Eine ausserordentliche GV noch im April soll nun das Weitere klären: «Das wird eine sehr emotionale Geschichte», befürchtet Sommer. Aber getan werden muss was, sonst werden „Schwedische Gardinen“ bald nicht nur ein Cortège-Erlebnis:

Keine Hilfe ist hier vom Fasnachts-Comité zu erwarten, die selbst nun ihre Probleme mit der erbarmungslosen Bundesbehörde haben. Auf den Fasnachtsplaketten prangt ja nicht selten der Baslerstab – und dass ist ein Wappen im Sinne der IGE. Comité-Obmann Robert Schärz schüttelt den Kopf und meint fast schon resigniert: «Da müssen wir wohl für künftige Plakettenkünstler eine neue Vorgabe machen.» Schärz hofft aber vor allem eins: «Dass die Sammler nun nicht alle Plaketten mit Wappen einschmelzen oder dem IGE abgeben müssten.» Diese Hoffnung teilt Polizeidirektorin Stephanie Eymann: «Beim aktuellen Unterbestand werde ich sicher keine Polizisten zur Verfügung haben, um Privatwohnungen nach ‘illegalen’ Plaketten zu durchsuchen.

Hoffnung setzen Comité und die betroffenen Cliquen nun auf die Politik. Betreffend der Eishockey-Nati haben sich schon Exponenten wie der Luzerner Ständerat Damian Müller verlauten lassen, sie würden auf dem Dringlichkeitsweg eine Änderung dieser – Zitat –  «birreweiche» Gesetzesbestimmung veranlassen. Hier wollen die Fasnächtler ansetzen und ihre Cliquen der Eishockey-Nati bezüglich Ausnahmen gleichstellen lassen. Dabei wollen sie ganz oben ansetzen, so der Bebbi-Boss Sommer: «Schliesslich haben wir jetzt einen Basler Bundesrat!» Und der ist als Justizminister sogar zuständig.

Noch ein Nachtrag: Aus dem Schneider sind Fasnachtsformationen, die  «Glaibasler» im Namen tragen. Da das Kleinbasel keine administrative Einheit (sprich: Gemeinde) ist, darf man sich auch weiterhin ungestraft so nennen.