Fasnachtsverbot: Auch Gässle und Bängg verboten

28. Februar 2020 | Von | Kategorie: Nachrichten

Aufgrund der bundesrätlichen Notverordnung sind Morgestraich, Cortège oder die Guggenkonzerte ohnehin verboten. Ebenfalls nicht gestattet ist etwa das Gässle oder das Abhalten von Schnitzelbangg-Veranstaltungen. Das gab der Regierungsrat heute bekannt. Eine Verschiebung wurde bislang noch nicht diskutiert.

„Die Fasnacht 2020 findet nicht statt“, erklärte Regierungsrat Lukas Engelberger an der heutigen Medienorientierung im Rathaus apodiktisch. Das betrifft buchstäblich alles, was mit Fasnacht zu tun hat, also auch Schnitzelbangg-Singen in den Baizen oder Fasnachtsfeste in privaten Cliquenkellern. Auf Nachfrage präzisierte Engelberger, dass auch cliquen-interne Veranstaltungen darunterfallen wie Wagen- oder Laternen-Vernissagen: „Es sind keine fasnächtlichen Veranstaltungen gestattet“.

Damit finden auch die Laternen- und Wagenausstellungen nicht statt, genauso wenig die Guggenkonzerte auf Seibi, Marktplatz und Claraplatz. Abgesagt sind auch die beiden ersten Bummelsonntage, wobei es noch spannend wäre, eine Rechtsgrundlage zu (er-)finden, um einer Clique den privaten Ausflug in zivil nach Rheinfelden oder Liestal zu verbieten… Der dritte Bummelsonntag liegt ausserhalb der „Sperrzeit“ bis 15. März, so dass dann eventuell noch diskutiert werden kann.

Die Schlussabende der Schnitzelbänggler wären mit Ausnahme desjenigen der Comité-Bängge im Theater vom bundesrätlichen Verbot nicht betroffen, allerdings erlaubt der Bundesrat den Kantonen weitergehende Einschränkungen – und davon macht der Basler Regierungsrat sozusagen mit einem „Basel Finish“ Gebrauch. Nochmals Engelberger: „Bei Veranstaltungen mit weniger als 1’000 Personen müssen wir eine Risikoabwägung machen. Dies haben wir getan und halten das Risiko einer stärkeren Verbreitung des Virus für zu gross.“ Dies trifft etwa die BSG sehr hart, die ihr 100. Jubiläum unter anderem mit einer Gala-Veranstaltung in den Rasser-Theatern feiern wollte. Obwohl etwa der dortige Kaiser-Saal mit etwa 100 Plätzen weiter unter der bundesrätlichen Verbotsmarke bleibt und nicht mehr Platz anbietet als etwa der „Braune Mutz“, lässt die Basler Regierung dort keine Veranstaltung zu.

Und der Regierungsrat scheint gewillt, das Fasnachtsverbot notfalls auch mit Repression durchzusetzen. Alle im Zusammenhang mit der Fasnacht stehenden Spezialvorschriften und Sonderbewilligungen sind per sofort aufgehoben, betonte Baschi Dürr an der Medienorientierung: „Damit gilt das normale Recht. Und nach normalem Recht ist lautes Musizieren verboten. Damit kann man auch nicht im kleinen Rahmen den Morgestraich begehen oder abends gässeln gehen.“ Dürr erklärte weiter, dass die Ordnungskräfte vor Ort sein werden, um das Fasnachtsverbot durchzusetzen. Man werde dies verhältnismässig tun, aber auch konsequent: „Durchgesetzt werden kann das Verbot aber nur durch die Fasnächtler selbst. Ich appelliere an die Eigenverantwortung.“

Nicht diskutiert worden sei die Möglichkeit einer Verschiebung der Fasnacht wie bei der Spanischen Grippe 1920, ergänzte auf Nachfrage Regierungspräsidentin Elisabeth Ackermann, und auch die an der Medienorientierung anwesende Comité-Obfrau Pia Inderbitzin konnte keine solche Alternative in Aussicht stellen. Dies wurde hauptsächlich mit der kurzen Reaktionszeit begründet – ganz alle Türen scheinen da also nicht zu.

Ebenfalls auf Nachfrage von fasnacht.ch bestätigte Engelberger, dass der Landkreis Lörrach nicht einbezogen worden sei. Die dortige Buurefasnacht, etwa am Sonntag in Weil am Rhein, ist bislang noch nicht von einer Absage bedroht. Vielleicht finden Basler Fasnächtler dort Asyl?