Regeln für die Fasnacht!

12. Februar 2021 | Von | Kategorie: Comité News

Da beweisen das Gesundheitsdepartement und das Fasnachtscomité etwas wenig Feingefühl! Die Verhaltensanweisungen für die Fasnächtler hätten einen andern Namen verdient…

Du liebe Güte. Im Tagestakt werden wir Menschen dieser Erde von den Regierungen mit Verboten, Verordnungen, Massnahmen und Gesetzen bombardiert. Sie führen zum Erfolg. Oder – siehe Deutschland – zum Chaos. Nun kommt die Fasnachtszeit auf uns zu und das Gesundheitsdepartement – unterstützt vom Fasnachtcomité – hält es für angebracht, den Fasnächtlerinnen und Fasnächtlern, die seit Monaten versuchen in diesem Berg von Vorschriften einen Weg zu suchen, um trotzdem ein bisschen Fasnachtstimmung aufkommen zu lassen, Regeln für die Fasnachtstage zu servieren. Als hätten sie in 2020 nicht schon bewiesen, dass wir das verstanden haben. Als würden sie nicht schon seit Wochen – völlig coronakonform – Aktionen für die Corona-Fasnacht 2021 vorbereiten (siehe die diversen Berichte auf dieser website!). Es ist sonnenklar, dass das Gesundheitsdepartement etwas heraus geben muss, damit die Sachlage nochmals klar ist. Aber das wäre doch wirklich kreativer und ja, fasnächtlicher  möglich gewesen, als mit “Regeln”. Ich bin sicher, wenn es nach dem Comité gegangen wäre, dann wäre das in Reimform daher gekommen. Oder mit lustigen Domo Löw-Zeichnungen. Denn neu sind die “Regeln” nicht. Die halten wir schon seit Monaten ein. Und die, die sich nicht einhalten wollen, die missachten sie. Egal wie sie benannt werden.

Der guten Ordnung halber die “Regeln für die Fasnacht” im Original:

Regeln an der Fasnacht 2021

Auch vom 22. bis zum 24. Februar 2021, den «drei scheenschte Dääg», gelten die Vorschriften gemäss der Verordnung des Bundesrats über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie. Aufgrund dessen sind Aktivitäten, die zu Publikumsaufkommen und Menschenansammlungen führen, untersagt. Dies betrifft die Basler Fasnacht mit ihren öffentlichen Umzügen, Veranstaltungen und Darbietungen. Der Regierungsrat bedauert, dass unter diesen Umständen keine Fasnacht wie in früheren Jahren möglich ist. Er bittet die Bevölkerung, – wie an der Fasnacht 2020 – solidarisch mitzuhelfen, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die schweizweit geltende Bundesverordnung lässt kulturelle Aktivitäten zurzeit nur noch in äusserst begrenztem Rahmen und ohne Publikum zu. Auch verbietet sie Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen. Jegliche Fasnachtsveranstaltungen sind deshalb untersagt, wie zum Beispiel Fasnachtsumzüge oder Guggenkonzerte. In belebten Fussgängerbereichen gilt Maskenpflicht. Auch die Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden. Unter diesen Umständen sind in der Stadt fasnächtliche Aktivitäten wie z.B. «Gässle» oder «Ständeli» nicht möglich. Laternenausstellungen im Freien sind lediglich erlaubt, wenn die Begrenzung auf fünf Personen, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln konsequent eingehalten werden. «Schnitzelbängg» vorzutragen ist in der Öffentlichkeit – auch im Freien – verboten. Die Fasnacht in den Beizen ist schliesslich auch verboten: Restaurants, Bars und Clubs bleiben geschlossen. Take-away ist zwischen 6.00 und 23.00 Uhr erlaubt. Der Verkehr, inklusive Öffentlicher Verkehr, wird am 22. bis zum 24. Februar 2021 wie gewohnt in der Basler Innenstadt zirkulieren. Es gibt kein spezielles Verkehrsregime. Die Kantonsverwaltung arbeitet regulär. Die Polizei wird die Einhaltung der Vorschriften überwachen und dies mit dem notwendigen Augenmass tun. Der Regierungsrat appelliert an die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler sowie die Bevölkerung, ihre Verantwortung für die Gesundheit von uns allen wahrzunehmen und auf fasnächtliche Aktivitäten zu verzichten, damit die Krise überwunden und Fasnacht in Zukunft wieder im gewünschten Rahmen möglich sein wird. Das Fasnachts-Comité unterstützt die Linie des Regierungsrats. Es bedauert ebenfalls, dass 2021 keine fasnächtlichen Aktivitäten in den Strassen und Gassen der Stadt stattfinden können. Es empfiehlt als Alternative den Fasnachts-Spaziergang (17.2. – 5.3.), den die Jungen Garden kreiert haben. Es bittet die Aktiven, sich an die Covid-Verordnung zu halten und die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefährden.