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Hallo , hier die neueste Nachricht von fasnacht.ch:

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Fasnachtsverbot: Auch Gässle und Bängg verboten

Aufgrund der bundesrätlichen Notverordnung sind Morgestraich, Cortège oder die Guggenkonzerte ohnehin verboten. Ebenfalls nicht gestattet ist etwa das Gässle oder das Abhalten von Schnitzelbangg-Veranstaltungen. Das gab der Regierungsrat heute bekannt.

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Der ganz persönliche Kommentar: Basler „Finish“ provoziert Widerstand

Nach der bundesrätlichen Über-, um nicht zu sagen Panikreaktion blieb der Basler Regierung gar nicht anderes übrig als nachzuziehen. Gemäss der Notverordnung des Bundes wären grosse Teile des fasnächtlichen Programms, insbesondere der Cortège vom Montag und Mittwoch, gar nicht möglich gewesen. Dass sozusagen mit einem Basler „Finish“ die Vorschriften aber noch massiv verschärft worden sind vund deen Fasnächtlern keinerlei „VentilW“ geboten wird, ihre Leidenschaft wenigstens zu einem Teil auszuleben, ist nicht nach zu vollziehen und könnte zu massiven Gegenreaktionen führen. Denn Fasnacht ist auch Anarchie… 

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EILMELDUNG: Bundesrat verbietet Basler Fasnacht

Wegen des Corona-Virus werden in der Schweiz alle Veranstaltungen mit mehr als 1’000 Besuchern verboten. Dies gab der Bundesrat heute an einer Medienkonferenz bekannt. Damit wird auch die Basler Fasnacht verboten.

Fasnächtliche Grüsse
fasnacht.ch

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