Die UNESCO hat heute, 7. Dezember 2017, die Basler Fasnacht in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingetragen. Dieser zweite Schweizer Eintrag folgt auf das 2016 eingetragene Winzerfest in Vevey. Die UNESCO beurteilte die Kandidatur als beispielhaft. Die Aufnahme auf die Repräsentative Liste verstärkt die Sichtbarkeit des immateriellen Kulturerbes im städtischen Raum und unterstreicht die wichtige Rolle der Sprache, in diesem Fall des Basler Dialekts, bei der Vermittlung dieses Kulturerbes.
Im März 2016 wurde die Basler Fasnacht vom Bundesamt für Kultur (BAK) bei der UNESCO als zweite Schweizer Kandidatur für die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht. Das zwölfte Zwischenstaatliche Komitee für die Bewahrung des immateriellen Kulturerbes hat an seiner Sitzung auf der Insel Jeju (Südkorea) am 7. Dezember 2017 entscheiden, die Basler Fasnacht in die Repräsentative Liste aufzunehmen.
Die Basler Fasnacht sei eine äusserst vielfältige und lebendige Tradition, die Musik (Trommeln, Pfeifen, Guggenmusiken), mündliche Ausdrucksformen (Schnitzelbänke) und Handwerk (Zuglaternen, Larven, Kostüme) vereint. Mit jährlich fast 20 000 Teilnehmenden und mehr als 200 000 Besucherinnen und Besuchern sei sie ein bedeutendes kulturelles Ereignis für die Basler Bevölkerung. Die Fasnacht sei in vielen Bereichen des gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Lebens der Stadt präsent und prägt ihren Geist mit, schreibt das Bundesamt für Kultur in seiner heutigen Medienmitteilung.
Die in enger Zusammenarbeit mit dem Fasnachts-Comité erarbeitete Kandidatur wurde von der UNESCO als exemplarisch gewürdigt, weil sie die Verwendung des Dialekts zur Vermittlung des immateriellen Kulturerbes besonders hervorhebt. Die vorgeschlagenen Bewahrungsmassnahmen werden von der UNESCO befürwortet. Sie betreffen namentlich die Förderung der Teilhabe der jüngeren Generationen durch musikalische Nachwuchsförderung (Trommeln und Pfeifen) oder durch pädagogisches Material für die Basler Schulen.
Glücklich und erleichtert zeigte sich Comité-Obmann Christoph Bürgin nach dem Entscheid gegenüber Basler Fasnacht Online: „Zu 95% waren wir sicher, dass wir den Zieleinlauf schaffen, aber 5% Restrisiko blieben. Auf der Vorschlagsliste gibt es auch solche, die es nun nicht geschafft haben. Ein Selbstläufer war es also nicht.“ Das Fasnachts-Comité feiert das Ereignis morgen mit einen Empfang zusammen mit der Basler Regierung, rund 550 Personen werden erwartet. „Wir wollten, dass von jeder bei uns angemeldeten Einheit mindestens eine Person teilnehmen kann“, ergänzte der Comité-Obmann.
Im Oktober 2014 hat der Bundesrat eine Vorschlagsliste von acht Schweizer Traditionen genehmigt, deren Kandidaturen laufend bei der UNESCO für eine Aufnahme auf die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit eingereicht werden. Auf dieser Vorschlagsliste figurieren neben der Basler Fasnacht das am 2. Dezember 2016 aufgenommene Winzerfest in Vevey sowie das Uhrmacherhandwerk, Schweizer Grafikdesign und Typografie, die Schweizer Alpsaison, der Jodel, die Historischen Prozessionen in Mendrisio und der Umgang mit der Lawinengefahr, dessen Kandidatur im März 2017 eingereicht wurde.
Mit dem Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes will die UNESCO ein Kulturerbe thematisieren und schützen, das weniger mit Bauten oder Räumen zusammenhängt, sondern in erster Linie mit der Zeit sowie mit gemeinschaftlichen Praktiken und gesellschaftlichen Interaktionen. Dieses Erbe umfasst lebendige Traditionen wie mündliche Ausdrucksweisen, darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste, Wissen und Praktiken im Umgang mit der Natur und dem Universum sowie Fachwissen über traditionelle Handwerkstechniken. Es widerspiegelt somit die kulturelle Vielfalt und zeugt von der menschlichen Kreativität.