Fasnacht nur mit musikalischem Feuerwerk

27. Februar 2017 | Von | Kategorie: Kurz & bündig

Rubrikenbild K&BNachdem am Wochenende bekannt wurde, dass Migros Basel in einigen Filialen Feuerwerkskörper verkauft, kochten die Emotionen in den sozialen Medien hoch.

Comité-Obmann Christoph Bürgin kontaktierte heute Montagmorgen die Migros Basel mit der Bitte, alle Feuerwerkskörper aus dem Sortiment zu nehmen. Diese reagieren sofort und seit Mittag sind keine Feuerwerkskörper mehr erhältlich. Das schnelle Handeln der Migros zeigt die regionale Verbundenheit und die gute Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen.

Betreffend Feuerwerkskörper gilt es noch zu erwähnen, dass das Abbrennen von Knallkörpern und Feuerwerk, mit Ausnahme des 31.7. und 1.8. sowie in der Silvesternacht, verboten ist, bzw. eine Bewilligung eingeholt werden muss. Für die Fasnacht gilt jedoch ein absolutes Verbot. Neben den rechtlichen Aspekten muss noch erwähnt werden, dass das Abbrennen von Feuerwerk mit viel brennbaren Material (wie Larven, Goschdym und Zeedel) eine massive Brandgefahr darstellt. Schnell kann so ein grosser Sach- oder noch schlimmer Personenschaden entstehen. Der entstandene Schaden muss durch den Verursacher aus dem eigenen Sack bezahlt werden (eine Deckung durch der Privathaftpflicht ist in der Regel nicht  gegeben). Somit wird von einem Zünden von Knallkörpern oder Feuerwerk dringend abgeraten.